Barrierefreiheit Website

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadtbücherei Esslingen ist bemüht, ihre Webseiten in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseiten der Stadtbücherei. Für die 24*7 Onleihe gibt es eine eigene Erklärung zur Barrierefreiheit.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseiten sind wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Externe Websites und Dokumente vor allem bei den digitalen Medienangeboten auf die wir verlinken, sind nicht unbedingt barrierefrei.
  • Nicht alle PDF-Dokumente sind barrierefrei vor allem, wenn sie von Dritten bereitgestellt wurden.
  • Verlinkte Videos laufen teilweise über YouTube. YouTube bietet eine Untertitelung des Textes. Doch nicht bei allen Videos auf der Seite können Untertitel oder Transkriptionen garantiert werden.
  • Nicht alle Inhalte der Website stehen in Leichter Sprache zur Verfügung. Es gibt aber eine Übersicht über die wichtigsten Informationen zur Nutzung der Stadtbücherei in Leichter Sprache.
  • Die Informationen in Gebärdensprache sind derzeit noch in Arbeit.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 28.7.2021 erstellt und beruht auf einer Selbstbewertung.

Rückmeldung und Kontaktangaben

Wenn Sie auf unserer Webseite auf Barrieren stoßen oder uns Rückmeldung geben möchten, freuen wir uns auf Ihre Mithilfe:

Stadtbücherei Esslingen
Heugasse 9
73728 Esslingen am Neckar

Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseiten den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Stadtbücherei Esslingen wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben.

Falls die Stadtbücherei Esslingen nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.