Bibliothek der Dinge

Collage mit verschiedenen Gegenständen, die ausgeliehen werden können

Was ist eine Bibliothek der Dinge?

Hier können Gebrauchsgegenstände ausgeliehen werden, die man nur gelegentlich braucht oder die man vor dem Kauf ausprobieren möchte. Neben technischem Zubehör bieten wir Gegenstände zur kreativen Gestaltung und zur Freizeitbeschäftigung an.
 
Die Bibliothek der Dinge ist eine gute und nachhaltige Möglichkeit, Neues zu entdecken und Auszuprobieren. Wer selten oder nur einmalig benötigte Dinge ausleiht, schont seinen Geldbeutel und gleichzeitig Umwelt und Ressourcen.

Wie können Dinge ausgeliehen und zurückgegeben werden?

Zur Ausleihe ist ein gültiger Büchereiausweis notwendig.

Alle Gegenstände finden Sie im Eingangsbereich der Heugasse 9, diese können nur in der Bücherei im Pfleghof ausgeliehen und zurück gegeben werden.

Die Ausleihfrist beläuft sich auf vier Wochen und kann nicht verlängert und nicht vorgemerkt werden. 

Pro Person ist die Ausleihe von maximal zwei Gegenständen gleichzeitig möglich. 

Beachten Sie bitte, dass die Ausleihe und  Rückgabe nur über das Personal möglich ist. Es ist keine Rückgabe über den Rückgabekasten möglich.

Das Mindestalter für die Ausleihe beträgt 18 Jahre. 

Es fallen keine zusätzlichen Gebühren an. 

Alle Dinge sind vor der Rückgabe auf Sauberkeit und Funktion zu prüfen. Etwaige Beschädigungen sind unverzüglich dem Personal zu melden. 

Im Falle eines Schadens haften Sie für einen identischen Ersatz.

Welche Dinge gibt es?

university

Alle Gegenstände

toolbox

Technik

child

Kinder

futbol

Sport

Nutzungsbedingungen und Haftungsausschluss

"Bücher und andere Medien" im Sinne des § 1 Abs. 1 der Benutzungsordnung der Stadtbücherei sind auch die Geräte/Gegenstände, die in der Bibliothek der Dinge zur Ausleihe vorgehalten werden.

Die Entleihung der Geräte/Gegenstände (im Weiteren wird hierfür der Begriff Dinge verwendet) der Bibliothek der Dinge ist ausschließlich Personen ab 18 Jahren mit einem gültigen Bibliotheksausweis der Stadtbücherei Esslingen vorbehalten. Alle Personen akzeptieren bei der Ausleihe zusätzlich zur Benutzungsordnung die ergänzenden Nutzungsbedingungen und den Haftungsausschluss.

  • Alle Dinge sind ordnungsgemäß, pfleglich und bestimmungsgemäß zu benutzen.
  • Bedienungs- und Sicherheitshinweise sind einzuhalten, Risiken sind zu beachten und das Nutzungsverhalten ist darauf abzustimmen. Eine Überlassung an Dritte ist nicht gestattet.
  • Die Stadtbücherei Esslingen haftet nicht für Schäden, die durch Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen, durch Zuwiderhandlungen gegen die Anweisung des Bibliothekspersonals oder durch unsachgemäße Benutzung der Dinge entstanden sind.
  • Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr, eigenes Risiko und eigene Verantwortung. Die Ausleihenden haften für alle Schäden, die ihnen oder Dritten durch die Nutzung entstehen, sofern der Schaden nicht auf eine Obliegenheitsverletzung der Stadtbücherei oder den nichtordnungsgemäßen Zustand des Dinges zum Zeitpunkt der Entleihung zurückzuführen ist. Bei Verlust oder Beschädigung der Dinge hat der/die Ausleihende identischen Ersatz zu leisten bzw. die Kosten für Reparatur oder Wiederbeschaffung zu übernehmen.
  • Schäden an den Dingen sind dem Bibliothekspersonal unverzüglich zu melden.
  • Die Leihfrist der Dinge beträgt 4 Wochen. Sie sind nicht vormerkbar und nicht verlängerbar. Die Ausleihe und Rückgabe erfolgt ausschließlich während der Öffnungszeiten über die Servicetheke der Stadtbücherei im Pfleghof. Das ggf. anfallende Verbrauchsmaterial ist von der/dem Ausleihenden selbst zu beschaffen.
  • Alle Dinge sind vor der Rückgabe auf Sauberkeit und Funktion zu prüfen. Die Stadtbücherei Esslingen behält sich vor, die Annahme zu verweigern, sollten Dinge verschmutzt oder defekt abgegeben werden.
  • Bei Überschreitung der Leihfrist entstehen Versäumnisgebühren nach § 8 der gültigen Benutzungsordnung, unabhängig vom Zugang einer schriftlichen Benachrichtigung.